Einschulung 2025

Liebe Eltern,

auch wenn der Zeitpunkt der Einschulung noch in weiter Ferne zu liegen scheint, erhalten Sie hier bereits Informationen dazu, was in diesem Jahr auf Sie zukommt:

 

 


 

 

Schulanmeldung

Im Februar/März laden wir Sie zur Anmeldung Ihres Kindes schriftlich zu uns in die Schule ein. Zusammen mit der Einladung erhalten Sie Formulare und eine Checkliste mit Unterlagen, die Sie bitte zu dem Termin mitbringen.

Wenn Sie Fragen haben, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben eine E-Mail an verwaltung@gsgestorf.de.

 


 

 

Sprachstandsfeststellung

Der Sprachstand Ihres Kindes muss gemäß §64 Absatz 3 NSchG festgestellt werden, um daraus ggf. Fördermaßnahmen abzuleiten.

Wenn Ihr Kind eine Kindertagesstätte besucht, wird der Sprachstand Ihres Kindes dort festgestellt. Sollte sich herausstellen, dass Ihr Kind eine Sprachförderung vor der Einschulung benötigt, muss es an einem von der KiTa organisierten Sprachtraining teilnehmen. In diesem Fall findet keine Überprüfung des Sprachstandes in der Schule statt.

Wenn Ihr Kind keine Kindertagesstätte besucht, dann sind wir verpflichtet, den Sprachstand festzustellen und ggf. eine Förderung in Kooperation mit einer anderen Springer Grundschule zu veranlassen. Die Teilnahme an dieser Sprachförderung ist verpflichtend. Sollte Ihr Kind keine KiTa besuchen, so überprüft die Schulleitung den Sprachstand Ihres Kindes im März/ April. 

In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem genauen Termin.